Allgemeine Geschäftsbedingungen
- VERMIETUNGEN -
Inhaltsverzeichnis
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§1. Miete
§2. Rücktritt/ Stornierung
§3. Pflichten des Mieters
§4. Pflichten und Haftung des Vermieters
§5. Haftung des Mieters für Schäden
§6. Verhalten bei Unfällen und sonstigen Schäden
§7. Versicherungsschutz
§8. Rückgabe
§9. Persönliche Daten
§10. Schlussbestimmungen
§1 Miete
Bei der Anmietung ist eine Anzahlung in Höhe von 20% der zu erwartenden Miete zu leisten. Die restliche Miete ist bei Abholung fällig und zahlbar. Die Kaution ist vor Mietbeginn bar zu hinterlegen. Mit Bezahlung erkennt der Mieter die Allgemeinen Geschäftsbedingungen an. Bei Verzug des Mieters ist der Vermieter berechtigt, eine Mahngebühr in Höhe von Euro 4,00 ab der 1. Mahnung sowie 12 % Verzugszinsen und 4,00 Euro ab der 2.Mahnung zu verlangen. Nimmt der Mieter den Mietobjekt trotz Reservierung oder zum vereinbarten Termin nicht ab, kann der Vermieter Schadensersatz statt der Leistung verlangen. Dem Mieter bleibt es unbenommen, keinen oder einen geringeren Verzugsschaden nachzuweisen.
§2. Rücktritt/ Stornierung
Bei einer Stornierung seitens des Mieters berechnen wir bis zu 21 Tage vor Mietbeginn
20 % des Mietpreises, bis zu 14 Tagen vor Mietbeginn 30 % des Mietpreises und bis zu 7 Tagen vor Mietbeginn 40 % des Mietpreises. Bei vorzeitiger Rückgabe durch den Mieter muss der volle Preis gezahlt werden.
Bei einer Stornierung stellen wir einen Gutschein der hälftigen Stornogebühr aus, der bei der nächsten Buchung eingelöst werden kann.
§3 Pflichten des Mieters
Der Mieter hat das Mietobjekt sorgsam zu behandeln, insbesondere die technischen Vorschriften und Betriebsanleitungen zu beachten sowie die Verkehrssicherheit zu gewährleisten. Das Mietobjekt darf nur in der vertraglich vereinbarten Art genutzt werden.
Fahrten ins Ausland bedürfen der Zustimmung des Vermieters.
Der Mieter hat die gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere die Wasserstraßenverkehrsgesetze und Straßenverkehrsordnung zu beachten. Er haftet für alle Verwarnungsgelder, Bußgelder und Strafen inklusive der dadurch beim Vermieter entstandenen Kosten, die auf seiner Benutzung des Mietobjektes beruhen.
Wassersportgeräte:
Dem Mieter ist die Teilnahme an Motorsport-Veranstaltungen untersagt. Eine gewerbsmäßige Nutzung - geldliche Personenbeförderung - sowie das Weitervermieten ist strengstens untersagt.
§4 Pflichten und Haftung des Vermieters
Der Vermieter übergibt das Mietobjekt in einwandfreien, gereinigten, betriebssicheren und verkehrssicheren Zustand. Vorschäden erkennt der Vermieter nur an, wenn diese bei Übergabe im Vertrag schriftlich festgehalten werden.
§5 Haftung des Mieters für Schäden
Der Mieter haftet für alle Schäden, die während der Mietzeit an dem gemieteten Mietobjekt entstehen oder durch seinen Betrieb verursacht werden, es sei denn, er weist nach, dass ihn hieran kein Verschulden trifft.
Bei Schäden am Mietobjekt haftet der Mieter für tatsächlich angefallene oder gem. Sachverständigengutachten festgestellte Reparaturkosten, Bergungs- und Rückführungskosten, technische und merkantile Wertminderung, Mietausfall während der Reparaturzeit bzw. bei Totalschaden für die Wiederbeschaffungszeit. Als Mietausfall ist pro Tag eine Tagesgrundgebühr zu erstatten. Der Nachweis eines geringeren Schadens bleibt dem Mieter vorbehalten.
§6 Verhalten bei Unfällen und sonstigen Schäden
Bei jedem Schadeneintritt, auch bei Schäden oder Unfällen ohne Beteiligung Dritter, ist der Mieter verpflichtet, zuerst den Vermieter (ggf. die Polizei) unverzüglich zu verständigen.
Bei jedem Unfall ist unverzüglich der Vermieter und ggf. die Polizei hinzuzuziehen. Beweismittel (Zeugen, Spuren etc.) sind zu sichern, die Daten der Beteiligten festzustellen sowie alles zu tun, was zur ordnungsgemäßen und vollständigen Aufklärung des Unfallhergangs beitragen kann (siehe Unfallbericht).
Der Mieter verpflichtet sich, kein Schuldanerkenntnis abzugeben und auch keine sonstigen Handlungen (Zahlungen, Vergleiche) vorzunehmen, die den Versicherungsschutz gefährden könnten.
§7 Versicherungsschutz
Der Vermieter weist den Mieter ausdrücklich darauf hin, dass der Mieter sich hinsichtlich auftretender eigener persönlicher Schäden während der Mietdauer selbst versichern lassen muss.
Der Mieter erklärt bezüglich etwaig auftretender eigener persönlicher Schäden während der Mietdauer, den Vermieter von der Haftung freizustellen und verzichtet hiermit auf Ansprüche gegen den Vermieter, auf Schadensersatz und Schmerzensgeld.
Der Mieter wird weiterhin ausdrücklich darauf hingewiesen, dass er auch in folgenden Fällen für Schäden haftet, wenn er oder sein Erfüllungsgehilfe:
- die Vertragspflichten gem. Ziff. 4 bei Unfällen schuldhaft nicht beachtet,
- sich unerlaubt vom Unfallort entfernt,
- Schäden vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeiführt,
- die vereinbarte Mietzeit vertragswidrig überschreitet.
§8. Rückgabe
Das Mietobjekt ist zum vereinbarten Zeitpunkt persönlich an den Vermieter zurückzugeben. Bei grober Verschmutzung hat der Mieter die Fahrzeug-Reinigungskosten zu zahlen.
Wird der Rückgabezeitpunkt um mehr als 1 Stunde überschritten, ist der Mieter verpflichtet, eine weitere Stunden- bzw. Tagesmiete pro Tag als Entschädigung zu zahlen. Dem Mieter bleibt der Nachweis vorbehalten, dass dem Vermieter kein oder ein wesentlich geringerer Schaden aus der Überschreitung der Mietzeit entstanden ist.
Der Vermieter kann den Mietvertrag fristlos kündigen, wenn ein wichtiger Grund bekannt wird, der die Fortsetzung des Mietvertrages unzumutbar werden lässt. Als wichtige Gründe gelten insbesondere falsche Angaben des Mieters zur Person, zur Bonität sowie die schwerwiegende Verletzung der vertraglichen Verpflichtungen. Im Falle der fristlosen Kündigung ist das Mietobjekt sofort, auch vor Ablauf der ordentlichen Mietzeit, zurückzugeben. Daneben bleiben Schadensersatzansprüche unberührt.
§9 Persönliche Daten
Der Mieter ist mit der Speicherung seiner persönlichen Daten einverstanden. Bei Zahlungsverzug, nicht vertragsgemäßer Rückgabe des Mietobjekts oder bei sonstigen Gründen, die zu einer fristlosen Kündigung des Mietvertrages berechtigen, können die personenbezogenen Daten in eine zentrale Warndatei aufgenommen und an Inkassounternehmen weitergeben werden.
§10 Schlussbestimmungen
Nebenabreden oder Ergänzungen liegen nicht vor. Alle vertraglichen Vereinbarungen bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für eine Aufhebung dieser Klausel.
Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, wird dadurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die Vertragsparteien sind verpflichtet, die unwirksame Bestimmung durch Regelungen zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung möglichst nahekommen.
Allgemeine Geschäftsbedingungen
- Segeln -
Inhaltsverzeichnis
––––––––––––––––––
§1. Vorbedingungen
§2. Umfang und Änderungen der Leistungen
§3. Zahlungsbedingungen
§4. Rücktritt
§5. Sonstiges
Die folgenden Allgemeinen Bedingungen ergänzen die gesetzlichen Regelungen (§§ 651a-m BGB, §§ 4-6 BGB-Info-VO) und regeln das Vertragsverhältnis zwischen Ihnen als Teilnehmer und uns, BootAkademie Wegner, Inhaber Heidi und Oliver Wegner, im Folgenden „BootAkadmie Wegner“.
Die Allgemeinen Bedingungen gelten für sämtliche Angebotene Segelreisen, für die BootAkadmie Wegner als Veranstalter auftritt.
Mit der Anmeldung bieten Sie als Teilnehmer BootAkadmie Wegner als Veranstalter den Abschluss eines Vertrages aufgrund der auf der liveydream-Website oder Whatsapp-Gruppe „BootAkadmie Wegner“ genannten Reiseausschreibung und diesen Allgemeinen Bedingungen verbindlich an.
Sie erfolgt durch den Anmelder auch für alle in der Anmeldung mit aufgeführten Teilnehmer, für deren Vertragsverpflichtung der Anmelder wie für seine eigenen Verpflichtungen einsteht, sofern er diese Verpflichtung durch ausdrückliche, gesonderte Erklärung übernommen hat.
Der (Reise)vertrag mit dem Teilnehmer kommt durch Annahme Ihrer Anmeldung durch BootAkadmie Wegner zustande, für die es keiner besonderen Form bedarf und über die BootAkadmie Wegner den Teilnehmer mit der schriftlichen Reisebestätigung informiert. Weicht die Reise-/Teilnahmebestätigung von BootAkadmie Wegner vom Inhalt der Anmeldung ab, so ist dies ein neues Angebot an den Teilnehmer, an das BootAkadmie Wegner sich 10 Tage ab Zugang der Bestätigung gebunden hält und dass der Teilnehmer innerhalb dieser Frist durch ausdrückliche oder schlüssige Erklärung (Zahlung der Anzahlung oder Restzahlung) annehmen kann. Der Reisevertrag kommt dann auf Grundlage des neuen Angebotes zustande.
§1 Vorbedingungen
An den Veranstaltungen kann teilnehmen wer gesund ist und schwimmen kann. Eltern haften für Ihre Kinder. Personen (Kinder) die nicht schwimmen können, sind zum Tragen einer Rettungsweste verpflichtet.
Es obliegt dem Teilnehmer, vor der Reise ggf. durch seinen Hausarzt überprüfen zu lassen, ob seine körperliche Konstitution die Teilnahme an einem Segeltörn mit den hier typischen Beanspruchungen (ggf. auch Schwimmen im tiefen Wasser) zulässt.
Der Teilnehmer ist für die Einhaltung aller für die Durchführung der Reise wichtigen Vorschriften (Pass- und Visumerfordernisse und gesundheitspolizeiliche Formalitäten, z.B. polizeilich vorgeschriebene Impfungen und Atteste) selbst verantwortlich. Alle Nachteile, die aus der Nichtbefolgung dieser Vorschriften erwachsen, gehen zu seinen Lasten, ausgenommen BootAkadmie Wegner hat seine Hinweispflichten verschuldet nicht erfüllt. Insbesondere Zoll- und Devisenvorschriften im Ausland sind einzuhalten.
Der Teilnehmer ist selbst verantwortlich für das Beschaffen und Mitführen der notwendigen Reisedokumente (z.B. eventuell nötige Visa) und muss selbst darauf achten, dass sein Reisepass oder sein Personalausweis für die Reise eine ausreichende Gültigkeit besitzt.
Der Teilnehmer ist verpflichtet, bei aufgetretenen Leistungsstörungen im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen über die Schadensminderungspflicht mitzuwirken, eventuelle Schäden zu vermeiden oder gering zu halten.
§2 Umfang und Änderungen der Leistungen
Leistungsumfang:
Der genaue Umfang der Leistungen ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung des Reiseprogramms zur jeweiligen Reise und den Hinweisen zu dieser Reise in Verbindung mit der individuellen Reisebestätigung. Altersangaben in der Reiseausschreibung beziehen sich auf vollendete Lebensjahre.
Die An- und Abreise zum Lehrgang bzw. Reise ist Sache des Teilnehmers und liegt außerhalb der Leistungen und des Verantwortungsbereichs von BootAkadmie Wegner. Bei allen Flug- und Gruppenreisen, auch wenn sie den Teilnehmern zusammen mit der Teilnahmegebühr berechnet werden, tritt BootAkadmie Wegner nur als Vermittler auf. Leistungsträger ist ausnahmslos die jeweilige Flug- oder sonstige Transportgesellschaft. Änderungen (bezüglich der Flugpreise) bleiben vorbehalten.
Leistungsänderungen:
Nach Vertragsschluss notwendig werdende Änderungen wesentlicher Reiseleistungen, die von BootAkadmie Wegner nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt werden, sind nur gestattet, soweit die Änderungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen.
BootAkadmie Wegner ist darüber hinaus jederzeit berechtigt, Veranstaltungen mit anderen als den in der Reiseausschreibung oder der Teilnahmebestätigung genannten Schiffen durchzuführen, wenn das geplante Schiff aus unvorhersehbaren Gründen nicht zur Verfügung steht oder die Sicherheit der Teilnehmer oder Besatzung gefährdet wäre. Entsprechendes gilt bei notwendigen Änderungen der geplanten Reiseroute.
Preisänderungen vor Vertragsabschluss:
BootAkadmie Wegner behält sich ausdrücklich vor, vor Vertragsabschluss eine Änderung des Reisepreises aufgrund einer Erhöhung der Beförderungskosten, der Abgaben für bestimmte Leistungen, wie Hafen- oder Flughafengebühren, oder einer Änderung der für die betreffende Reise geltenden Wechselkurse nach Veröffentlichung der Reiseausschreibung zu erklären. Ebenso behält sich BootAkadmie Wegner vor, den Reisepreis vor Vertragsschluss anzupassen, wenn die vom Teilnehmer gewünschte Pauschalreise nur durch den Einkauf zusätzlicher Kontingente verfügbar ist. Der Teilnehmer ist vor Buchung auf die erklärten Änderungen rechtzeitig hinzuweisen.
Preisänderungen nach Vertragsabschluss:
Preisänderungen sind nach Abschluss des Reisevertrages lediglich im Falle der auch nach Abschluss des Reisevertrages eingetretenen und bei Abschluss des Vertrages nicht vorhersehbaren Erhöhung der Beförderungskosten oder der Abgaben für bestimmte Leistungen, wie Hafen- oder Flughafengebühren, oder einer Änderung der für die betreffenden Reise geltenden Wechselkurse in dem Umfang möglich, wie sich deren Erhöhung pro Person bzw. pro Sitzplatz auf den Reisepreis auswirkt, wenn zwischen dem Vertragsabschluss und dem vereinbarten BootAkadmie Wegner, Oliver & Heidi Wegner , Löchgauer Straße 16, 74391 Erligheim, Germany Reiseantritt mehr als vier Monate liegen. Sollte dies der Fall sein, wird der Teilnehmer von BootAkadmie Wegner unverzüglich über eine Preisänderung in Kenntnis gesetzt.
Sowohl bei einer Preiserhöhung um mehr als 5% des Reisepreises als auch bei einer erheblichen Änderung einer wesentlichen Reiseleistung, kann der Teilnehmer kostenfrei vom Vertrag zurücktreten oder die Teilnahme an einer gleichwertigen Reise verlangen, wenn BootAkadmie Wegner in der Lage ist, eine solche Reise aus dem BootAkadmie Wegner -Angebot ohne Mehrpreis für den Teilnehmer anzubieten. Der Teilnehmer ist verpflichtet, diese Rechte unverzüglich nach dem Erhalt der Änderungsmitteilung BootAkadmie Wegner gegenüber geltend zu machen. Hierzu empfiehlt BootAkadmie Wegner dem Teilnehmer die Schriftform.
Haftung, Versicherung und Verjährung
Bei den Veranstaltungen, die sportlichen Charakter haben, lassen sich trotz größtmöglicher Sicherheitsvorkehrungen nicht alle Risiken ausschließen. Es wird daher empfohlen entsprechende Haftpflicht- und/oder Unfallversicherungen abzuschließen, die auch im Ausland gelten.
Für Bareboat-Charter wird der Abschluss einer Skipperhaftpflicht- und Yachtkautionsversicherung dringend empfohlen.
Der Teilnehmer verpflichtet sich mit seiner Unterschrift bei der Anmeldung, den Anordnungen des Schiffsführers/Ausbilders unbedingt Folge zu leisten. Schäden am Schiff oder dessen Ausrüstung, für die ein Teilnehmer nach zivilrechtlichen Vorschriften zu haften hat, sind von diesem nur insoweit zu tragen, als sie nicht durch die Kasko- bzw. Haftpflichtversicherung der Yacht abgedeckt sind.
BootAkadmie Wegner vertragliche Haftung für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist pro Reise und Teilnehmer auf den einfachen Reisepreis beschränkt, soweit ein Schaden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wurde oder soweit BootAkadmie Wegner für einen dem Teilnehmer entstehenden Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich sind. BootAkadmie Wegner deliktische Haftung für Sachschäden, die nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen, ist auf den einfachen Reisepreis beschränkt. Diese Haftungshöchstsumme gilt jeweils je Teilnehmer und Reise. Die genannten Haftungsbeschränkungen gelten nicht für Ansprüche in Bezug auf das Reisegepäck nach Montrealer Übereinkommen.
Eine deliktische Haftung bleibt von der Haftungsbeschränkung unberührt. Die Verjährungsfrist für die Ansprüche des Reisenden aus §§ 651 C bis 651 F BGB beträgt ein Jahr und beginnt mit dem Tage, an dem die Reise dem Vertrag nach enden sollte. Die gerichtliche Geltendmachung der Ansprüche ist erst zulässig, wenn ein Vermittlungsvorschlag durch BootAkadmie Wegner abgelehnt worden ist.
Schweben zwischen dem Teilnehmer und BootAkadmie Wegner Verhandlungen über den Anspruch oder die den Anspruch begründenden Umstände, so ist die Verjährung gehemmt, bis der Teilnehmer oder BootAkadmie Wegner die Fortsetzung der Verhandlungen verweigert. Die Verjährung tritt frühestens 3 Monate nach dem Ende der Hemmung ein. Ansprüche aus unerlaubter Handlung sowie Ansprüche auf Ersatz von Körperschäden unterliegen der gesetzlichen Verjährungsfrist.
Für die Geltendmachung von Ansprüchen gilt deutsches Recht.
Wird die Reise infolge bei Vertragsabschluss nicht voraussehbarer höherer Gewalt erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, so können sowohl BootAkadmie Wegner als auch der Teilnehmer den Vertrag kündigen. Die Rechtsfolgen ergeben sich aus dem Gesetz (§ 651j, § 651e Abs.3 BGB). Daher kann BootAkadmie Wegner für erbrachte oder noch zu erbringende Reiseleistungen eine angemessene Entschädigung verlangen. BootAkadmie Wegner ist verpflichtet, die notwendigen Maßnahmen zu treffen, insbesondere, falls der Vertrag die Rückbeförderung des Teilnehmers umfasst. Die Mehrkosten für die Rückbeförderung sind nach dem Gesetz je zur Hälfte von BootAkadmie Wegner und dem Teilnehmer zu tragen. Im Übrigen fallen die Mehrkosten dem Teilnehmer zur Last.
Der Teilnehmer hat auftretende Mängel stets unverzüglich der Reiseleitung oder unter der unten genannten Adresse / Telefonnummer anzuzeigen und dort um Abhilfe zu ersuchen. Jeder Mangel ist möglichst schriftlich (z.B. im Logbuch) festzuhalten. Der Skipper ist nicht bevollmächtigt, Ansprüche entgegenzunehmen oder über diese zu befinden. Unterlässt es der Teilnehmer schuldhaft, einen Mangel anzuzeigen, so tritt eine Minderung nicht ein.
Wird eine Reiseleistung nicht vertragsgemäß erbracht, so kann der Teilnehmer in angemessener Frist Abhilfe verlangen, wobei BootAkadmie Wegner die Abhilfe verweigern kann, wenn sie einen unverhältnismäßigen Aufwand erfordert. BootAkadmie Wegner kann in der Weise Abhilfe schaffen, dass BootAkadmie Wegner eine gleich- oder höherwertige Ersatzleistung erbringt.
Wird die Reise infolge eines Mangels erheblich beeinträchtigt und leistet BootAkadmie Wegner innerhalb einer angemessenen, vom Teilnehmer für die Abhilfeleistung gesetzten Frist keine Abhilfe, so kann der Teilnehmer im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen den Reisevertrag kündigen. Der Bestimmung einer Frist bedarf es nicht, wenn die Abhilfe unmöglich ist oder von BootAkadmie Wegner verweigert wird oder die sofortige Kündigung durch ein besonderes Interesse des Teilnehmers gerechtfertigt wird.
Reisevertragliche Gewährleistungsansprüche sind innerhalb eines Monats nach dem vertraglich vereinbarten Reiseende gegenüber BootAkadmie Wegner geltend zu machen. Nach Ablauf der Frist kann der Teilnehmer Ansprüche nur geltend machen, wenn er ohne Verschulden an der Einhaltung der Frist verhindert worden ist oder wenn es sich um deliktische Ansprüche handelt. Gepäckschäden, Zustellungsverzögerungen bei Gepäck oder Gepäckverlust im Zusammenhang mit Flügen sind unabhängig davon nach internationalen Abkommen wie etwa dem Montrealer Übereinkommen binnen 7 Tagen bei Gepäckverlust und binnen 21 Tagen bei Gepäckverspätung nach Aushändigung des Gepäcks anzuzeigen.
Die Abtretung von Ansprüchen gegen BootAkadmie Wegner ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht unter Familienangehörigen.
§3 Zahlungsbedingungen
Die Beträge sind wie in der Reiseausschreibung, bzw. wenn dort nicht angegeben, wie in der Reisebestätigung angegeben fällig.
Zahlungen haben möglichst unter Angabe der auf der Reisebestätigung ersichtlichen Buchungs nummer und des Teilnehmernamens zu erfolgen. Bei erteilter Einzugsermächtigung achtet BootAkadmie Wegner auf die Einhaltung der Fälligkeiten der Zahlungen, die sich aus dieser Ziffer ergeben. Wird die BootAkadmie Wegner, Heidi & Oliver Wegner, Löchgauer Straße 16, 74391 Erligheim, Germany Banklastschrift aus Gründen, die der Reisende zu vertreten hat, nicht rechtzeitig eingelöst, gerät der Reisende in Verzug und BootAkadmie Wegner ist berechtigt, ihm einen (z.B. durch Rücklastschriften) entstandenen Schaden als Verzugsschaden zu berechnen. Ebenso bleibt insoweit die Berechnung von Verzugszinsen vorbehalten. Dem Teilnehmer steht stets frei, nachzuweisen, dass ein solcher Schaden überhaupt nicht oder nicht in der von BootAkadmie Wegner berechneten Höhe entstanden ist
§4 Rücktritt
durch BootAkadmie Wegner:
BootAkadmie Wegner ist berechtigt, vor Beginn der jeweiligen Reise von der Reise, wenn deren Durchführung aufgrund von Umständen unmöglich oder gefährdet wird, die bei Vertragsabschluss nicht vorhersehbar waren. Derartige Umstände sind insbesondere: Mangelnde Einsatzbereitschaft des vorgesehenen Schiffes oder eines geeigneten Ersatzschiffes, Krieg, innere Unruhen, Streik, hoheitliche Anordnung, Epidemien, Naturkatastrophen oder ähnliche schwerwiegende Ereignisse.
BootAkadmie Wegner kann wegen Nichterreichens der Mindestteilnehmerzahl bis 21 Tage vor dem vereinbarten Reisebeginn gegenüber dem Teilnehmer vom Vertrag zurücktreten, wenn BootAkadmie Wegner die Mindestteilnehmerzahl in der Ausschreibung ausdrücklich genannt und beziffert sowie den Zeitpunkt angegeben hat, bis zu welchem die Rücktrittserklärung dem Teilnehmer vor dem vertraglich vereinbarten Reisebeginn spätestens zugegangen sein muss und BootAkadmie Wegner zusätzlich in der Reisebestätigung deutlich lesbar auf diese Angaben hingewiesen hat. Auf den Reisepreis geleistete Zahlungen werden dem Teilnehmer umgehend erstattet.
Weitergehende Ansprüche gegen BootAkadmie Wegner, egal aus welchem Rechtsgrunde, sind ausgeschlossen.
Nach Beginn der Reise ist BootAkadmie Wegner berechtigt, den Reisevertrag fristlos zu kündigen, wenn der Teilnehmer die Durchführung der Reise ungeachtet unserer Abmahnung nachhaltig stört oder sich in solchem Maße vertragswidrig verhält, dass eine Fortsetzung des Vertragsverhältnisses bis zur vereinbarten Beendigung oder zum Ablauf einer Kündigungsfrist mit ihm unzumutbar ist. Kündigt BootAkadmie Wegner unter diesen Voraussetzungen, so behält BootAkadmie Wegner den Anspruch auf den Reisepreis abzüglich des Wertes ersparter Aufwendungen und ggf. Erstattungen durch Leistungsträger oder ähnliche Vorteile, die BootAkadmie Wegner durch eine anderweitige Verwendung der nicht in Anspruch genommenen Leistungen erlangt. Eventuelle Mehrkosten für die Rückbeförderung trägt der Störer selbst.
durch den Teilnehmer:
Der Teilnehmer kann jederzeit von der Reise zurücktreten. Maßgeblich ist der Zugang der Rücktrittserklärung bei BootAkadmie Wegner. BootAkadmie Wegner empfiehlt dringend den Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung. Im Falle des Rücktritts kann BootAkadmie Wegner eine angemessene Entschädigung verlangen, die nach BootAkadmie Wegner Wahl konkret oder pauschalisiert berechnet wird. Die pauschalierte Entschädigung variiert nach Leistung und Rücktrittszeitpunkt und entspricht dem nachstehend genannten Prozentsatz der vereinbarten Teilnehmergebühr. BootAkadmie Wegner kann eine pauschalierte Entschädigung in Prozent des Reisepreises wie folgt verlangen:
a) 0-14 Tage nach der Buchung und gleichzeitig mehr als 90 Tage vor Reisebeginn:
10% der Gesamtsumme
b) Mehr als 14 Tage nach der Buchung und gleichzeitig mehr als 90 Tage vor
Reisebeginn: 50%
c) 30-90 Tage vor Reisebeginn: 80%
d) weniger als 30 Tage vor Reisebeginn: 100%
Ein Zahlungsverzug durch den Teilnehmer entbindet BootAkadmie Wegner nach einmaliger Zahlungserinnerung von BootAkadmie Wegner Vertragsverpflichtungen. Bereits getätigte Zahlungen werden in Anwendung der oben genannten pauschalierten Entschädigung einbehalten bzw. nachgefordert.
Es steht dem Teilnehmer stets der Nachweis offen, dass der Schaden nicht oder nicht in der von BootAkadmie Wegner angegebenen Höhe entstanden ist.
Werden auf Ihren Wunsch nach Vertragsschluss Änderungen hinsichtlich des Reisetermins, des Reiseziels, des Ortes des Reiseantritts, der Unterkunft oder der Beförderungsart vorgenommen, entstehen BootAkadmie Wegner in der Regel die gleichen Kosten wie bei einem erfolgten Rücktritt vom Reisevertrag durch den Teilnehmer. BootAkadmie Wegner berechnet dem Teilnehmer daher die Kosten in gleicher Höhe, wie sie sich im Umbuchungszeitpunkt für einen Rücktritt ergeben hätten, wobei dem Teilnehmer auch in diesem Fall der Nachweis offen steht, dass BootAkadmie Wegner kein oder ein geringerer Schaden als die Pauschale entstanden ist.
Sollte der Teilnehmer die Reise nicht antreten können, hat er die Möglichkeit bis zum Reisebeginn eine Ersatzperson zu stellen, die an seiner Stelle in die Rechte und Pflichten aus dem Reisevertrag eintritt und die er BootAkadmie Wegner zuvor anzuzeigen hat. BootAkadmie Wegner kann dem Eintritt der Ersatzperson widersprechen, wenn diese den besonderen Reiseerfordernissen nicht genügt oder ihrer Teilnahme gesetzliche Vorschriften oder behördliche Anordnungen entgegenstehen. Tritt die Ersatzperson in den Vertrag ein, dann haften diese und der ursprüngliche Teilnehmer BootAkadmie Wegner als Gesamtschuldner für den Reisepreis und die durch den Eintritt der Ersatzperson entstehenden Mehrkosten.
Nimmt der Teilnehmer einzelne Leistungen infolge vorzeitiger Rückreise / Abbruch des Törns, wegen Krankheit oder aus anderen, von ihm zu vertretenden Gründen nicht in Anspruch, so besteht kein Anspruch des Teilnehmers auf anteilige Rückerstattung des Törnpreises. BootAkadmie Wegner wird sich bei den entsprechenden Leistungsträgern um Erstattung der ersparten Aufwendungen bemühen und zahlt – jedoch ohne Anerkennung einer rechtlichen Pflicht – ersparte Aufwendungen zurück, sobald und soweit diese von Leistungsträgern tatsächlich an BootAkadmie Wegner zurückerstattet worden sind.
§4 Sonstiges
Die personenbezogenen Daten, die der Teilnehmer BootAkadmie Wegner zur Verfügung stellt, werden elektronisch verarbeitet und genutzt, soweit es für die Begründung, Durchführung oder Beendigung des rechtsgeschäftlichen oder rechtsgeschäftsähnlichen Schuldverhältnisses mit dem Teilnehmer und für die Kundenbetreuung erforderlich ist. BootAkadmie Wegner hält bei der Erhebung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten die Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes ein.
Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Reisevertrages zur Folge. Auf das gesamte Vertrags- und Rechtsverhältnis zwischen BootAkadmie Wegner und dem Teilnehmer findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung. BootAkadmie Wegner kann an seinem Sitz verklagt werden. BootAkadmie Wegner kann den Teilnehmer an dessen Wohnsitz verklagen. Soweit der Teilnehmer Kaufmann, juristische Person des öffentlichen oder privaten Rechtes oder eine Person ist, die ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort im Ausland hat, oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, wird als Gerichtsstand der Sitz von BootAkadmie Wegner vereinbart.